Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fa. Volker Weiss e.K., im weiteren VW Outdoor genannt, für die Herstellung und den Absatz von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen

I   Gemeinsame AGB für Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute

  1. Sachlicher Anwendungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. VW Outdoor über die Herstellung und den Absatz von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen, wenn deren Einbeziehung vereinbart wurde. Individualvereinbarungen haben in ihrem sachlichen Anwendungsbereich stets Vorrang. Gleiches gilt für Garantieerklärungen.

  1. Anwendbares Recht

In seinem sachlichen Anwendungsbereich gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Gemeinschaft bleibt unberührt. Die Rechtsprechungsgrundsätze zur richtlinienkonformen Auslegung von Richtlinien der Europäischen Union bleiben ebenfalls unberührt.

  1. Vertragsabschluss

Angebote von Waren und Dienst- oder Werkleistungen der Fa. VW Outdoor auf deren Homepage sowie Werbematerialien stellen lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an den Kunden dar. Der Fa. VW Outdoor steht es frei, Angebote des Kunden innerhalb 10 Tagen anzunehmen oder abzulehnen.

  1. Beschaffenheitsvereinbarungen

Serienmäßig hergestellte Artikel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei natürlichen (auch feuerverzinkten) Oberflächen bleiben vorbehalten. Äste, Wirbel, Harzaustritte und Trockenrisse bei Massiv- oder Leimholz sind natürlich und kein Reklamationsgrund.

Wird Ware auf der Grundlage eines vom Kunden abgenommenen Prototyps hergestellt, so entspricht die Ware hinsichtlich der gestalterischen und technischen Eigenschaften der geschuldeten Sollbeschaffenheit, wenn sie diejenigen des Prototyps aufweist.

Führt die Fa. VW Outdoor zu Werbezwecken im Stadium der Vertragsanbahnung eine Simulation zur Beschaffenheit und Funktionsweise eines Sonnensegels durch, und wird auf der Grundlage einer solchen Simulation ein Auftrag erteilt, so stellen Abweichungen der Maße und der Ausrichtung von bis zu 15 cm keinen Mangel dar. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der Fa. VW Outdoor eine den Regeln der Technik entsprechenden Leistung mittlerer Art und Güte zu erbringen.

  1. Änderung der Leistung nach Vertragsabschluss

Zu technischen Änderungen ist die Fa. VW Outdoor berechtigt, wenn sich nach Vertragsabschluss der Stand der Technik ändert und das Produkt ohne Änderung nicht mehr einer Qualität mittlerer Art und Güte entspräche oder technische Änderungen nach Vertragsabschluss gesetzlich vorgeschrieben wurden.

  1. Rücktrittsvorbehalt

Die Fa. VW Outdoor ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten

  • wenn der Vorlieferant die Produktion der Ware oder von Bestandteilen der Ware einstellt und dieses bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch ansonsten von der Fa. VW Outdoor nicht zu vertreten ist;
  • wenn die Fa. VW Outdoor durch höhere Gewalt an der Durchführung des Vertrages gehindert ist;
  • wenn der Kunde die Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat, ein Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden anhängig ist, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder ein fruchtloser Vollstreckungsversuch in das Vermögen des Kunden erfolgt ist;
  • wenn der Kunde seine vertraglichen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware schuldhaft verletzt hat.
  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Gegenleistung Eigentum der Fa. VW Outdoor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. VW Outdoor unverzüglich zu unterrichten, falls ein Gläubiger des Kunden die Zwangsvollstreckung in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware betreibt. Der Kunde hat der Fa. VW Outdoor hierbei den Namen bzw. die Firma des Gläubigers und dessen ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese unstreitig, rechtskräftig festgestellt und entscheidungsreif sind.

  1. Werkschutz

Von der Fa. VW Outdoor gefertigten Zeichnungen und Entwürfe beauftragter Werke verbleiben im Eigentum der Fa. VW Outdoor. Dem Kunden ist der Nachbau der von der Fa. VW Outdoor hergestellten Werke und die Beauftragung Dritter mit deren Nachbau untersagt. Dies gilt dann nicht, wenn das Werk nach Plänen und Vorgaben des Kunden gefertigt wurde.

 

II  Nur für Unternehmer geltende AGB

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt über die Bestimmungen unter oben I. hinaus folgendes:

  1. Geltung der VOB/B

Ist Gegenstand des Vertrages eine Werkleistung und ist der Kunde auf dem Gebiet des Baurechts unternehmerisch tätig, so gelten sämtliche Bestimmungen der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung, und zwar in ihrem sachlichen Anwendungsbereich vorrangig vor der gesetzlichen Regelung und nachrangig gegenüber etwaig abweichenden Regelungen in diesen AGB. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.

  1. Mängelansprüche und Schadensersatz

Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz und Arglist oder deliktischer Haftung sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt, soweit sich aus der Geltung der VOB/B nichts anderes ergibt. Liegt eine der o.g. Fallgestaltungen nicht vor, so gilt folgendes:

Ansprüche wegen eines Mangels sind auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt begrenzt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Rücktritt aus praktischen Gründen nicht in Betracht kommt. In diesem Fall bleiben Schadensersatzansprüche im gesetzlichen Umfang erhalten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Die Verjährungsfrist für die in § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB geregelten Mängelansprüche bei dem Kauf von beweglichen Sachen beträgt, wenn nicht ein Fall des § 438 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 BGB vorliegt, ein Jahr nach Erhalt der Ware.

Bei Kaufverträgen über die vorgenannten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die in § 437 Nr. 2 BGB genannten Ansprüche, wenn nicht ein Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB vorliegt, zwei Jahre ab Erhalt der Ware.

Schadensersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen der Fa. VW Outdoor sind ausgeschlossen, sofern die Fa. VW Outdoor ein zusätzliches eigenes Verschulden trifft und von dem Erfüllungsgehilfen keine Pflicht verletzt worden ist, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Schadensersatzansprüche sind auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstandenen Schaden begrenzt.

III.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen geltende AGB/Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, in die diese AGB einbezogen wurden, Krefeld mit der Maßgabe, dass die Fa. VW Outdoor berechtigt bleibt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.